Wildschäden in Österreich: Wer trägt die Verantwortung?
Christoph Kronsteiner
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15.03.2024
In den malerischen Landschaften Österreichs ist die Begegnung mit Wildtieren grundsätzlich ein faszinierendes Erlebnis, nicht wahr? Doch neben der natürlichen Schönheit birgt die Wildpopulation auch potenzielle Risiken für Landwirte und Waldbesitzer in Form von Wildschäden. Wer trägt in Österreich die Verantwortung für solche Schäden, die durch Wildtiere verursacht werden?
Wann spricht man von Wildschaden?
Wildschäden können verschiedene Formen annehmen, darunter Verbiss von jungen Bäumen, Schälschäden, und Fressschäden an landwirtschaftlichen Kulturen oder Gärten durch Wildtiere wie dem Rehwild, Rotwild oder dem Schwarzwild. Diese Schäden können erhebliche wirtschaftliche Einbußen für betroffene Landwirte und Waldbesitzer bedeuten und erfordern daher eine klare Regelung der Haftung.
Die rechtliche Grundlage
Die rechtliche Verantwortung für Wildschäden in Österreich ist den Jagdgesetzen verankert. Die Verwaltung des Wildbestands und die Regelung der Jagd obliegt nämlich den Bundesländern. Die einzelnen Bundesländer haben die Möglichkeit, spezifische Regelungen zur Haftung und Entschädigung von Wildschäden zu erlassen, was zu gewissen Unterschieden in der Praxis führen kann. Aber:
Die Verantwortlichen
Primär sind für die Verwaltung des Wildbestands und die Regulierung der Jagd die Jägerinnen und Jäger verantwortlich. Sie tragen die Aufgabe, den Wildbestand im Gleichgewicht zu halten und Schäden durch Wildtiere zu minimieren. Dies schließt Maßnahmen wie die Bejagung von übermäßigem Wild sowie die Umsetzung von Lebensraumgestaltungsmaßnahmen und Präventionsmaßnahmen ein, um Wildschäden zu verhindern.
Haftung und Entschädigung
Die Frage der Haftung und Entschädigung bei Wildschäden ist jedoch komplex und kann je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sein. Grundsätzlich können Landwirte und Waldbesitzer in Österreich für Wildschäden entschädigt werden, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört in der Regel die rechtzeitige Meldung des Schadens sowie die Zusammenarbeit mit den zuständigen Jagdbehörden.
Was tun bei Wildschaden?
Wenn du feststellst, dass deine land- oder forstwirtschaftliche Kultur von Wildtieren beschädigt wurde, gibt es einige wichtige Schritte, die du unternehmen solltest:
1. Dokumentation des Schadens: Mach umgehend Fotos oder Videos von den Schäden, um den Umfang und die Art der Beschädigung zu dokumentieren. Dies ist wichtig für eine allfällige spätere Meldung des Schadens und die Beantragung einer Entschädigung.
2. Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Jäger: Da für eine gesunden Lebensraum der Wildtiere die Zusammenarbeit von Grundbesitzer und Jäger unumgänglich ist, solltest du zuerst im Gespräch nach einer möglichen Lösung zu Schadensbehebung und -prävention suchen.
3. Meldung an die zuständige Behörde: Wurde bei einer gemeinsamen Begehung ein Wildschaden festgestellt, informiere die örtliche Jagdbehörde darüber. Diese kann je nach Bundesland unterschiedlich sein, daher solltest du dich vorab darüber informieren, an wen du dich wenden musst. Meist weiß das der örtliche Jagdleiter.
4. Zusammenarbeit mit den Behörden: Arbeite eng mit den zuständigen Jagdbehörden zusammen und folge ihren Anweisungen zur weiteren Vorgehensweise. Dies kann die Überprüfung des Schadens vor Ort sowie die Einreichung eines Antrags auf Entschädigung umfassen und erleichtert in der Regel das Verfahren deutlich.
5. Präventive Maßnahmen ergreifen: Nach der Meldung des Schadens solltest du gemeinsam mit den Jägern präventive Maßnahmen definieren und ergreifen, um zukünftige Wildschäden zu minimieren. Dies kann beispielsweise die Errichtung von Wildzäunen, eine höhere Abschusszahl, oder andere Schutzmaßnahmen umfassen.
Fazit
Die Frage nach der Verantwortung für Wildschäden in Österreich ist in den Jagdgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Grundsätzlich tragen Jägerinnen und Jäger die Verantwortung für die Regulierung des Wildbestands und die Minimierung von Schäden. Landwirte und Waldbesitzer können mit der richtigen Bewirtschaftung auch erheblich zur Minimierung von Wildschäden beitragen. Wurde ein Wildschaden festgestellt, können Landwirte und Waldbesitzer unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung erhalten. Eine präventive Herangehensweise und eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten sind entscheidend, um Wildschäden langfristig zu reduzieren und eine harmonische Koexistenz zwischen Mensch und Tier nachhaltig zu gewährleisten.